Kindergeld und Steuerlinge, was sagt Arthur Tränkle dazu?
Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bekommen Sie Kindergeld. Für Kinder nach Vollendung des 18. Lj. nur mit bestimmten Voraussetzungen Steuer sparen z. B. wenn Ihr Kind in der Ausbildung ist. Die Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes müssen unter 7.680 EUR (für 2004) bleiben. Einkünfte = Bruttoarbeitslohn / Werbungskosten. Weitere Möglichkeiten um Kindergeld für volljährige Kinder zu erhalten sind z. B.
· Arbeitslosigkeit (nur bis zum 21. Lj),
· wenn eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen kann (bis zum 27. Lj.),
· bei einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet (bis zum 27. Lj.),
· wenn ein freiwilliges soziales Jahr geleistet wird (bis zum 27. Lj),
· wenn das Kind aufgrund einer Behinderung außerstande ist sich selbst zu unterhalten (unbegrenzt)
Möchten Sie mehr dazu wissen?
Wechsel der Steuerklassen
Die Eintragung der Steuerklasse folgt den tatsächlichen Lebensumständen des Arbeitnehmers. Eine Steuerklassenänderung ist deshalb nur dann möglich, wenn sich die steuerrelevanten Lebensumstände ändern.
Eine Ausnahme bildet die Steuerklassenkombination bei Ehegatten. Ehegatten können in jedem Kalenderjahr einmal einen Antrag auf Wechsel der Steuerklassen stellen. Aber: Eine Änderung der Steuerklassen für dasselbe Kalenderjahr ist immer möglich, wenn
- ein Ehegatte verstorben ist oder keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn mehr bezieht,
- sich die Ehegatten auf Dauer getrennt haben,
- nach Arbeitslosigkeit wieder ein Arbeitsverhältnis besteht.
Für die geänderte Eintragung ist die Gemeinde zuständig. Die Änderung kann nur eingetragen werden, wenn beide Lohnsteuerbescheinigungen der Eheleute vorliegen.